Zum
einfacheren Verständnis hier ein kleiner Überblick zu den
beiden Begriffen "Gewährleistung" und "Garantie":
Gewährleistung:
Am 01.01.2002 trat die neue EU-Richtlinie 1999/44 in Kraft, mit der
unter anderem die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten
auf 24 Monate verlängert wurde. Gewährleistung ist also
gesetzlich vorgeschrieben und enthält u.a. das Recht auf Nachbesserung.
Der Käufer hat somit das Recht, bei Neukäufen ab 2002 zwei
Jahre lang, Ansprüche geltend zu machen, falls sich die Ware
von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Entscheidend ist hier,
dass der Mangel bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war.
Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers
zusätzlich zur Gewährleistung; der Inhalt der Garantieleistung
ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Hersteller-Garantien
können abweichen. Die Garantie beinhaltet z.B. die Beseitigung
von Sachmängeln durch Reparatur oder Austausch.
Im
Volksmund wird jede Fehlerhaftung für eine gekaufte Sache als
Garantie bezeichnet. Dies ist nicht korrekt. Die Gesetzesänderung
betrifft lediglich die Regelung zur Gewährleistung |