Zum einfacheren Verständnis hier ein kleiner Überblick zu den beiden Begriffen "Gewährleistung" und "Garantie":

Gewährleistung:
Am 01.01.2002 trat die neue EU-Richtlinie 1999/44 in Kraft, mit der unter anderem die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf 24 Monate verlängert wurde. Gewährleistung ist also gesetzlich vorgeschrieben und enthält u.a. das Recht auf Nachbesserung. Der Käufer hat somit das Recht, bei Neukäufen ab 2002 zwei Jahre lang, Ansprüche geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Entscheidend ist hier, dass der Mangel bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war.

Garantie:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers zusätzlich zur Gewährleistung; der Inhalt der Garantieleistung ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Hersteller-Garantien können abweichen. Die Garantie beinhaltet z.B. die Beseitigung von Sachmängeln durch Reparatur oder Austausch.

Im Volksmund wird jede Fehlerhaftung für eine gekaufte Sache als Garantie bezeichnet. Dies ist nicht korrekt. Die Gesetzesänderung betrifft lediglich die Regelung zur Gewährleistung